Unterhaltsvorschuss
Inhalt
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt.
Zielsetzung
Weitere
Förderung/Gelder/Ausstattung erhalten
Thema
sonstiges
Finanzielle & materielle Versorgung
Für welche Personen?
Mütter
Väter
Alter der Zielgruppe
0 .. 17 Jahre
Einzugsgebiet des Angebots
gesamter Landkreis
Einzel- oder Gruppenangebot?
Einzelangebot
Beratungsangebote
Terminvereinbarung
Ja
Wenn ja, wie?
Telefonisch
Fax
Kosten und Informationen
Kostenpflichtig
Nein
Ist eine Antragstellung für das Angebot erforderlich?
Ja
Weiterführende Informationen
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Antrag_auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - (Niedersachsen).pdf
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Ergänzende_Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder ab 12 Jahren - (Niedersachsen).pdf
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Merkblatt_zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - gültig ab 1.1.2019 - (Niedersachsen).pdf