Förderung in der Kinder und Jugendarbeit
Inhalt
Kurzbeschreibung
Kinder- und Jugendarbeit lässt sich in der Regel nicht ohne eine ideelle und finanzielle Förderung betreiben. Verbände, Vereine und Initiativen sind neben dem privaten Engagement und Spenden bzw. Sponsoring auch auf eine öffentliche Förderung angewiesen. Nach § 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit bei Bedarf fachlich zu begleiten und finanziell zu unterstützen.
Seit Oktober 1995 ist der Landkreis Nienburg/Weser nur noch für die überörtliche Förderung der Jugendarbeit zuständig. Neben den Veranstaltungen der Kreisverbände und gemeindeübergreifenden Maßnahmen zählen dazu noch die Unterstützung der Ausbildungen für Jugendgruppenleiter/innen (JuLeiCa) und die Förderung Außerschulischer Bildungsmaßnahmen.
Bezuschussung* von
überörtlichen Ferien-u. Wochenendfreizeiten
Jugendleiter/innenausbildungen, Fortbildungen
Präventionsveranstaltungen zu den Themen Medien, Sucht und Gewalt
innovativen Projekten
Seminaren der außerschulischen Bildung
qualifizierter Jungen- und Mädchenarbeit
Übernachtungskosten im Kreisgebiet
* im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Zielsetzung
Förderung/Gelder/Ausstattung erhalten
Thema
Freizeit / Ferienfreizeit
Für welche Personen?
Kinder
Jugendliche
Alter der Zielgruppe
6 .. 27 Jahre
Einzugsgebiet des Angebots
gesamter Landkreis
Kosten und Informationen
Kostenpflichtig
Nein
Ist eine Antragstellung für das Angebot erforderlich?
Ja
Ist eine Anmeldung erforderlich?
Ja
Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme
die geplanten Maßnahmen müssen spätestens 4 Wochen vor Durchführung mitgeteilt werden.