Meldung von Sportunfällen
Inhalt
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Nienburg/Weser ist Mitglied im Kommunalen Schadenausgleich Hannover (KSA)
Im Jugendbereich werden Sportler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geschützt (erwachsene Sportler sind üblicherweise über den Landessportbund und dem Niedersächsischen Fußballverband bei der ARAG versichert). Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des LSB Niedersachsen.
Über den Fachdienst Jugendarbeit und Sport werden die eingehenden Unfallmeldungen an die Verrechnungsstelle Schülerunfall weitergeleitet.
Die Meldung an den KSA dient dazu, dass, falls nach Abschluss der Heilbehandlung eine dauernde Erwerbsfähigkeit als Unfallfolge verbleibt, ggf. eine Invaliditätsentschädigung zur Verfügung gestellt werden kann.
Zahnschäden jugendlicher Sportler werden von der ARAG Sportversicherung bearbeitet.
Der KSA Hannover tritt nicht für Kosten im Rahmen der Heilbehandlung ein.
Eine voraussichtliche dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit muss innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, eingetreten sein; sie muss spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht worden sein. Mögliche Spätfolgen nach Ablauf der Frist können nicht berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung besteht erst nach einem Jahr, vom Unfalltage an gerechnet.
Zielsetzung
Weitere
Thema
Freizeit / Ferienfreizeit
Für welche Personen?
Kinder
Jugendliche
Alter der Zielgruppe
0 .. 18 Jahre
Einzugsgebiet des Angebots
gesamter Landkreis
Kosten und Informationen
Kostenpflichtig
Nein
Ist eine Anmeldung erforderlich?
Nein