Kindertagesstätte Pusteblume
Inhalt
Kurzbeschreibung
In der KiTa Pusteblume gibt es vier altersgemischte Gruppen, in denen insgesamt 100 Plätze zur Verfügung stehen. Eine Gruppe befindet sich in der Außenstelle im Siedlerhof (Bgm.-Heuvemann-Str. 4 in Stolzenau).
In den vier altersübergreifenden Gruppen werden Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren mit je 25 Kindern betreut.
Seit 2016 ist die Pusteblume eine Sprach-Kita und nimmt am Bundesprogramm "Weil Sprache der Schlüssel der Welt ist" teil.
Unser Leitsatz lautet:
"Nur da, wo Kinder sich wohl fühlen, lernen sie fürs Leben" (K. Hurrelmann)
Zielsetzung
Betreuung für mein Kind
Thema
Bildung und Lernen
Sprache
Begleitung und Unterstützung
Für welche Personen?
Kleinkinder
Kinder
Alter der Zielgruppe
2 .. 6 Jahre
Einzugsgebiet des Angebots
Samtgemeinde Mittelweser
Einzel- oder Gruppenangebot?
Gruppenangebot
Kinderbetreuung
Organisationseinheit
Kindertageseinrichtung
Inhaltlich-konzeptioneller Schwerpunkt
Naturpädagogik
Situationspädagogik
Situationsorientierter Ansatz
Lebensbezogener Ansatz (nach Huppertz)
Sonstige inhaltlich-konzeptionelle Schwerpunkte
1. Wir bieten regelmäßig nonverbale Angebote, wie z. B. Tierkontakte in der Einrichtung an
2. Es gibt täglich frisches Obst und Gemüse und jeden Freitag bereiten wir gemeinsam mit den Kindern ein gesundes
Frühstück zu
3. Die Kinder können regelmäßig Bücher ausleihen
4. Es finden regelmäßige Turnangebote sowie freie Bewegungsangebote statt
5. Die künftigen Schulanfänger werden in Projekten intensiv auf die Schule vorbereitet
6. Auf Wunsch werden Eltern zu den Anliegen ihres Kindes beraten
7. In der Kita wird Frühförderung, Psychomotorik und Logopädie durch externe Therapeuten angeboten
Betreuungszeiten
Frühdienst: 7.00 - 8.00 Uhr
7.30 - 8.00 Uhr
Regelbetreuung: 8.00 - 12.00 Uhr
Spätdienst: 12.00 - 12.30 Uhr
12.00 - 13.00 Uhr
Ganztagsbetreuung: 8.00 - 15.00 Uhr
(bei einer Betreuung über 13 Uhr hinaus ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend)
Beitragshöhe/Staffelung
Für die reguläre Betreuung in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Mittelweser wird eine Jahresgebühr festgesetzt, die in 12 monatlichen Teilbeträgen erhoben wird. Die Teil-beträge werden wie folgt festgesetzt:
Kindergartenkinder (drei Jahre bis zur Einschulung) 28,00 €/Std.
Krippenkinder (unter Dreijährige) in altersgemischten Gruppen 28,00 €/Std.
Krippenkinder (unter Dreijährige) in Krippengruppen 32,50 €/Std.
Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist die von den Sorgeberechtigten beantragte
Betreuungszeit.
Nach § 21 KiTaG haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, indem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zur ihrer Einschulung einen Anspruch darauf eine Kita, für die Finanzhilfe für das Land erbracht wird, beitragsfrei zu besuchen. Der Anspruch umfasst den Rechtsanspruch auf einen Vormittagsplatz nach § 12 KiTaG, höchstens jedoch eine Betreuungszeit (einschließlich Früh- und Spätdienst) von acht Stunden täglich. Der Anspruch umfasst nicht eine Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den Vormittagsplatz hinaus, sowie die Kosten der Verpflegung des Kindes.
Gestellte Verpflegung
Mittagessen
Getränke
Preis für die Verpflegung pro Tag / Mahlzeit
Mittagessen Pauschalbetrag pro Monat 45,00 €.
Einstiegs- bzw. Betreuungsalter
Ab 2 Jahren
Anzahl Plätze / Gruppenanzahl
4 altersübergreifenden Gruppen
Integrative Plätze
keine
Anmeldezeitraum für die Betreuung
*
Anmeldeverfahren
*
Gruppenorganisation Kitabereich
teiloffen