Kindertagesstätte Raupenstübchen
Inhalt
Kurzbeschreibung
In der Kindertagesstätte „Raupenstübchen“ gibt es eine altersgemischte Gruppe, in der insgesamt 25 Plätze zur Verfügung stehen.
Es werden Kinder im Alter von 2- 6 Jahren betreut.
Unser Leitsatz lautet:
"Sicherheit bieten - Freiräume eröffnen"
Zielsetzung
Betreuung für mein Kind
Thema
Bildung & Lernen
Für welche Personen?
Kinder
Kleinkinder
Alter der Zielgruppe
2 .. 6 Jahre
Einzugsgebiet des Angebots
Samtgemeinde Mittelweser
Einzel- oder Gruppenangebot?
Gruppenangebot
Kinderbetreuung
Organisationseinheit
Kindertageseinrichtung
Inhaltlich-konzeptioneller Schwerpunkt
Bewegungspädagogischer Ansatz
Situativer Ansatz
Sonstige inhaltlich-konzeptionelle Schwerpunkte
Spielen ist die dem Kind gemäße Form der Auseinandersetzung mit seiner Umwelt. Deshalb bieten wir den Kindern in einer geborgenen Umgebung viel Platz, Zeit und Raum für das Freispiel.
„Der Mensch hört nicht auf zu spielen, weil er älter wird. Er wird alt, weil er aufhört zu spielen.“
(Oliver Wendell Holmes)
Betreuungszeiten
Frühdienst: 07.00 - 8.00 Uhr
07.30 - 8.00 Uhr
Betreuungszeiten: 08.00 - 12.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
08.00 - 14.00 Uhr
08.00 - 15.00 Uhr
(bei einer Betreuung über 13 Uhr hinaus ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend)
Beitragshöhe/Staffelung
Für die reguläre Betreuung in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Mittelweser wird eine Jahresgebühr festgesetzt, die in 12 monatlichen Teilbeträgen erhoben wird. Die Teil-beträge werden wie folgt festgesetzt:
Kindergartenkinder (drei Jahre bis zur Einschulung) 28,00 €/Std.
Krippenkinder (unter Dreijährige) in altersgemischten Gruppen 28,00 €/Std.
Krippenkinder (unter Dreijährige) in Krippengruppen 32,50 €/Std.
Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist die von den Sorgeberechtigten beantragte
Betreuungszeit.
Nach § 21 KiTaG haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, indem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zur ihrer Einschulung einen Anspruch darauf eine Kita, für die Finanzhilfe für das Land erbracht wird, beitragsfrei zu besuchen. Der Anspruch umfasst den Rechtsanspruch auf einen Vormittagsplatz nach § 12 KiTaG, höchstens jedoch eine Betreuungszeit (einschließlich Früh- und Spätdienst) von acht Stunden täglich. Der Anspruch umfasst nicht eine Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den Vormittagsplatz hinaus, sowie die Kosten der Verpflegung des Kindes.
Gestellte Verpflegung
Getränke
Mittagessen
Verpflegungsart (Besonderheiten)
Das Mitagessen wird täglich selbst frisch in der eigenen Kita-Küche zubereitet.
Preis für die Verpflegung pro Tag / Mahlzeit
1,50 €
Einstiegs- bzw. Betreuungsalter
Ab 2 Jahren
Anzahl Plätze / Gruppenanzahl
eine altersgemischte Gruppe mit insgesamt 25 Kita-Plätzen
Integrative Plätze
true
Anmeldezeitraum für die Betreuung
Um besser planen zu können, ist es von Vorteil, wenn Eltern ihre Kinder anmelden, sobald sie wissen, dass sie einen Kita-Platz benötigen werden.
Anmeldeverfahren
*
Gruppenorganisation Kitabereich
teiloffen
Gruppenorganisation Krippenbereich
kein Krippenbereich
Gruppenorganisation Kindertagespflege
Keine Kindertagespflege