Kindertagesstätte Sonnenblume
Inhalt
Kurzbeschreibung
In der Kindertagesstätte Sonnenblume gibt es sechs Gruppen, in denen insgesamt 130 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Es werden in zwei Regelgruppen mit je 25 Kindern, zwei Ganztagsgruppen mit je 25 Kindern und zwei Krippengruppen mit je 15 Kindern betreut.
Unser Leitsatz lautet:
"Das größte Geschenk ist: gesehen, gehört, verstanden und berührt zu werden, erst dann entsteht Kontakt." (Virginia Satir)
Zielsetzung
Diagnostik/Förderung/Therapie erhalten
Mein Kind fördern/erziehen
Betreuung für mein Kind
Thema
Begleitung und Unterstützung
Erziehung
Sport und Spiel
Sprache
Gesundheit
Bildung und Lernen
Für welche Personen?
Kleinkinder
Kinder
Alter der Zielgruppe
1 .. 6 Jahre
Teilnahme-/Zugangsvoraussetzungen?
*
Einzugsgebiet des Angebots
Samtgemeinde Mittelweser
Einzel- oder Gruppenangebot?
Gruppenangebot
Kinderbetreuung
Organisationseinheit
Kindertageseinrichtung
Inhaltlich-konzeptioneller Schwerpunkt
Situationspädagogik
Sonstige inhaltlich-konzeptionelle Schwerpunkte
Kindergarten
1.) Zweimal im Jahr eine Waldwoch für die Schulkinder
2.) Zweimal im Jahr eine Hallenwoche für die Kindergartenkinder
3.) Projekte für die Schulkinder
4.) Ganzheitliche themenbezogenen Angebote in allen Gruppen
5.) "Café Kinderwagen" alle 14 Tage
Krippe
1.) Entdecken und Lernen
2.) Erfahrungen in allen Wahrnehmungsbereichen durch das Spiel
Betreuungszeiten
Frühdienst: 7:00 - 8:00 Uhr
7:30 - 8:00 Uhr
Regelbetreuung: 8:00 - 12:00 Uhr
Verlängerte Betreuung: 8:00 - 14:00 Uhr
Ganztagsbetreuung: 8:00 - 15:00 Uhr
8:00 - 16:00 Uhr
Spätdienst: 12:00 - 12:30 Uhr
12:00 - 13:00 Uhr
(bei einer Betreuung über 13:00 Uhr hinaus ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend)
Erläuterung zur Randzeitbetreuung
*
Beitragshöhe/Staffelung
Für die reguläre Betreuung in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Mittelweser wird eine Jahresgebühr festgesetzt, die in 12 monatlichen Teilbeträgen erhoben wird. Die Teil-beträge werden wie folgt festgesetzt:
Kindergartenkinder (drei Jahre bis zur Einschulung) 28,00 €/Std.
Krippenkinder (unter Dreijährige) in altersgemischten Gruppen 28,00 €/Std.
Krippenkinder (unter Dreijährige) in Krippengruppen 32,50 €/Std.
Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist die von den Sorgeberechtigten beantragte
Betreuungszeit.
Nach § 21 KiTaG haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, indem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zur ihrer Einschulung einen Anspruch darauf eine Kita, für die Finanzhilfe für das Land erbracht wird, beitragsfrei zu besuchen. Der Anspruch umfasst den Rechtsanspruch auf einen Vormittagsplatz nach § 12 KiTaG, höchstens jedoch eine Betreuungszeit (einschließlich Früh- und Spätdienst) von acht Stunden täglich. Der Anspruch umfasst nicht eine Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den Vormittagsplatz hinaus, sowie die Kosten der Verpflegung des Kindes.
Gestellte Verpflegung
Mittagessen
Getränke
Preis für die Verpflegung pro Tag / Mahlzeit
3,00 € für die Kindergartenkinder und 2,60 € für die Krippenkinder pro Mahlzeit
Einstiegs- bzw. Betreuungsalter
Ab 1 Jahr
Anzahl Plätze / Gruppenanzahl
zwei Regelgruppen mit je 25 Kindern, zwei Ganztagsgruppen mit je 25 Kindern und zwei Krippengruppen mit je 15 Kindern
Integrative Plätze
*
Anmeldezeitraum für die Betreuung
Um besser planen zu können, ist es von Vorteil, wenn Eltern ihre Kinder anmelden, sobald sie wissen, dass sie einen Kita-Platz benötigen werden.
Anmeldeverfahren
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Gruppenorganisation Kitabereich
teiloffen
Gruppenorganisation Krippenbereich
teiloffen