Kindertagesstätte SpuK-Schloss
Inhalt
Kurzbeschreibung
In der Kindertagesstätte "SpuK-Schloss" gibt es vier Gruppen in denen derzeit insgesamt 83 Plätze zur Verfügung stehen . Ab dem Frühjahr 2022 werden es insgesamt 98 Plätze sein.
Es gibt zwei altersgemischte Gruppen mit je 25 Kindern, eine Regelgruppe mit 18 Kindern, derzeit eine Krippengruppe mit 15 Kindern und ab dem Frühjahr 2022 eine zweite Krippengruppe mit ebenfalls 15 Kindern.
Unser Leitsatz lautet:
"Jedes Kind ist einzigartig!"
Zielsetzung
Betreuung für mein Kind
Thema
Gesundheit
Sport und Spiel
Begleitung und Unterstützung
Bildung und Lernen
Erziehung
Sprache
Für welche Personen?
Kleinkinder
Kinder
Alter der Zielgruppe
1 .. 6 Jahre
Teilnahme-/Zugangsvoraussetzungen?
*
Einzugsgebiet des Angebots
Samtgemeinde Mittelweser
Einzel- oder Gruppenangebot?
Gruppenangebot
Kinderbetreuung
Organisationseinheit
Kindertageseinrichtung
Inhaltlich-konzeptioneller Schwerpunkt
Situationspädagogik
Sonstige inhaltlich-konzeptionelle Schwerpunkte
Kindergarten:
1.) Ganzheitliche themenbezogene Angebote in allen Gruppen
2.) Wöchentliches Turnen in der Turnhalle
3.) Monatliches gemeinsames Frühstück
4.) Hauseigene Bücherei für Kinder und Eltern
5.) Waldtage
6.) Aktionen für Schulkinder
7.) Vierteljährliche Kindergartenzeitung
Krippe:
1.) Entdeckendes Lernen im Innen- und Außenbereich
2.) Anregungen aller Wahrnehmungsbereiche
Betreuungszeiten
Kindergartenbetreuung
Frühdienst: 7:00 - 8:00 Uhr
Regelbetreuung: 8:00 - 13:00 Uhr
Ganztagsbetreuung: 8:00 - 15:00 Uhr
Krippenbetreuung
Frühdienst: 7:00 - 8:00 Uhr
Regelbetreuung: 8:00 - 12:00 Uhr
Ganztagsbetreuung: 8:00 - 15:00 Uhr
Spätdienst: 12:00 - 13:00 Uhr
(bei einer Betreuung über 13:00 Uhr hinaus ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend)
Erläuterung zur Randzeitbetreuung
*
Beitragshöhe/Staffelung
Für die reguläre Betreuung in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Mittelweser wird eine Jahresgebühr festgesetzt, die in 12 monatlichen Teilbeträgen erhoben wird. Die Teil-beträge werden wie folgt festgesetzt:
Kindergartenkinder (drei Jahre bis zur Einschulung) 28,00 €/Std.
Krippenkinder (unter Dreijährige) in altersgemischten Gruppen 28,00 €/Std.
Krippenkinder (unter Dreijährige) in Krippengruppen 32,50 €/Std.
Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist die von den Sorgeberechtigten beantragte
Betreuungszeit.
Nach § 21 KiTaG haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, indem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zur ihrer Einschulung einen Anspruch darauf eine Kita, für die Finanzhilfe für das Land erbracht wird, beitragsfrei zu besuchen. Der Anspruch umfasst den Rechtsanspruch auf einen Vormittagsplatz nach § 12 KiTaG, höchstens jedoch eine Betreuungszeit (einschließlich Früh- und Spätdienst) von acht Stunden täglich. Der Anspruch umfasst nicht eine Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den Vormittagsplatz hinaus, sowie die Kosten der Verpflegung des Kindes.
Gestellte Verpflegung
Mittagessen
Getränke
Preis für die Verpflegung pro Tag / Mahlzeit
2,60 € für Kindergartenkinder und 2,30 € für Krippenkinder
Einstiegs- bzw. Betreuungsalter
Ab 1 Jahr
Anzahl Plätze / Gruppenanzahl
zwei altersgemischte Gruppen mit je 25 Kindern, eine Regelgruppe mit 18 Kindern, derzeit eine Krippengruppe mit 15 Kindern, eine weitere Krippengruppe mit 15 Kindern folgt im Frühjahr 2022
Integrative Plätze
*
Anmeldezeitraum für die Betreuung
Um besser planen zu können, ist es von Vorteil, wenn Eltern ihre Kinder anmelden, sobald sie wissen, dass sie einen Kita-Platz benötigen werden.
Anmeldeverfahren
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Gruppenorganisation Kitabereich
teiloffen
Gruppenorganisation Krippenbereich
teiloffen